Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen 


Die gesetzlichen Krankenkassen fordern von Zahnärzten grundsätzlich eine rein zweckmäßige Behandlung, welche der Mindestversorgung entspricht.

Häufig stellt diese aber leider nicht die sinnvollste Lösung für Ihr Anliegen dar und kann langfristig höhere Kosten für Sie bedeuten. Eine Schonung der Zahnsubstanz zählt leider nicht als ausschlaggebendes Kriterium für die
Zuzahlung der gesetzlichen Kassen.


Aus diesem Grund möchten wir Ihnen  gegebenenfalls auch individuelle Vorschläge unterbreiten, welche aus unserer Sicht sinnvoller sein können. Natürlich haben Sie aber immer das Recht auf das Mindestmaß und letztendlich die freie Wahl.

Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an. 

Eine Zahnzusatzversicherung kann Ihnen langfristig erleichterten finanziellen Zugang zu der sinnvollsten Lösung bieten.